E-Mobilität hat Vorfahrt

Wir verfügen über einen Fuhrpark von bis zu 30 hochwertig ausgestatteten Ersatzfahrzeugen. Auch die Fahrzeuge der Kompaktklasse sind größtenteils mit Navigation und Einparkhilfe ausgestattet. Selbstverständlich gehen wir gerne auf Ihre individuellen Wünsche ein und beschaffen durch unsere Vermietungs-Partner nahezu jedes aktuelle Modell.

Für kurze Fahrten im stadtnahen Bereich greift unser neues E-Mobilitätskonzept. Als unser Kunde sparen Sie dadurch die Spritkosten und schonen gleichzeitig die Umwelt. Darüber hinaus geben wir Ihnen mit diesem Service die Gelegenheit, ein top-aktuelles Hybridfahrzeug zu testen.

Zu unserem Fuhrpark gehören unter anderen:

–          Opel Corsa
–          Citroen C3
–          Seat Ibiza
–          Ford Fiesta
–          Audi A3 E-Tron
–          Seat Leon Kombi

–          Ford Focus Kombi
–          Ford Mondeo Kombi
–          Skoda Octavia Kombi
–          VW Passat Kombi
–          Audi A5
–          Citroen Berlingo 7-Sitzer
–          Citroen Jumpy Kastenwagen

Wir klären das für Sie

Wir sind Vertragspartner von diversen namhaften Versicherungen und haben uns verpflichtet nach Erhalt eines Instandsetzungsauftrages den Geschädigten innerhalb kürzester Zeit zu kontaktieren. Unser geschultes Team klärt mit den Betroffenen die weitere Vorgehensweise im Schadenfall, beginnend mit der Schadenaufnahme, Erstellung eines Kostenvoranschlags mit Lichtbildern, Terminvereinbarung, Hol- und Bringservice, Ersatzfahrzeug sowie das Einholen der Reparaturfreigabe. Wir stehen unseren Kunden vertrauensvoll zur Seiten und vermitteln auch bei Unklarheiten zwischen Kunde und Versicherung.

Wir haben mit vielen Versicherungen einen Partnervertrag/Kooperationsvertrag unterschrieben. Somit verpflichteten wir uns, nach Erhalt eines Instandsetzungsauftrages innerhalb kürzerster Zeit Verbindung mit dem Geschädigten aufzunehmen. In diesem Telefonat wird mit dem Kunden geklärt ob sein Fahrzeug noch fahrbereit ist oder sofort geholfen werden muss. In diesem Fall wird der Kunde sofort mit einem entsprechenden Mietwagen versorgt und sein Fahrzeug in unsere Firma gebracht. Alternativ wird mit dem Kunden ein Wunschtermin für die Reparatur vereinbart. Der Schaden wird nach Herstellervorgaben kalkuliert, Bilder werden erstellt und per EDV an die jeweilige Versicherung versandt. Nach Erhalt der Kalkulation und allen schadensbedingten Unterlagen erteilt die Versicherung zeitnah eine Reparaturfreigabe. Wir haben uns weiterhin verpflichtet nur Originalteile für die anfallende Reparatur zu verwenden. Durch unsere Partner wird gewährleistet, dass die Teile zeitnah hier eintreffen und wir sofort mit der Reparatur beginnen können.

Da wir uns im Vorfeld schon eine Abtretungserklärung haben unterschreiben lassen können wir nun direkt mit der Versicherung abrechnen, so dass der Kunde hier keine Unannehmlichkeiten mehr hat. Lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung im Kaskofall müsste der Kunde bei Abholung seines fertiggestellten Fahrzeuges in unserem Hause begleichen Die für die Reparatur nötigen Teile und alle notwendigen Materialien werden bestellt und die Reparatur beginnt. Nach Fertigstellung wird die Reparaturrechnung mit dem Reparaturablaufplan an die jeweilige Versicherung versandt. Per Post oder per EDV. Hat der Kunde eine Abtretungserklärung unterschrieben muss er sich nicht weiter mit der Rechnung etc. beschäftigen. Die Versicherung reguliert direkt mit uns, der Kunde erhält eine Rechnungskopie und zahlt ggf. bei der Fahrzeugauslieferung an uns noch den Selbstbehalt. 
Vor der Fahrzeugauslieferung führen wir eine Innen- und Außenreinigung durch.

Regelmäßige Wartung

Auch wenn es von den Automobilherstellern selbst oftmals keine eindeutigen Serviceempfehlungen gibt – um optimal zu funktionieren braucht die Klimaanlage eines Fahrzeugs regelmäßige Wartung. Immer häufiger ist diese nicht Teil der Serviceinspektion am Fahrzeug. Bei jeder Wartung prüfen wir automatisch zusätzlich die Dichtheit, Kühlleistung und Systemdrücke der Klimaa-Anlage. Außerdem ersetzen wir bei Bedarf das Kältemittel und übernehmen das Recycling. Um lästigen Gerüchen in der Lüftung vorzubeugen, reinigen wir zudem die Verdampfereinheit.

Tipps zum richtigen Betrieb:

Um Schäden oder einer Leistungsminderung der Klimaanlage vorzubeugen, empfehlen wir unseren Kunden Folgendes:
Üble Gerüche vermeiden

Um die Entstehung unangenehmer Gerüche durch Bakterien zu vermeiden, empfehlen wir, die Klimaanlage rund 10 Minuten vor Fahrtende auszuschalten. Der Verdampfer kann hierdurch optimal abtrocknen. Sollten Sie trotzdem Gerüche feststellen, muss der Verdampfer in der Werkstatt gereinigt und desinfiziert werden.

Auch im Winter sollten Sie die Klima-Anlage hin und wieder einmal (ca. alle 2 Wochen) für mindestens 5-10 Minuten einschalten. So werden Luftverunreinigungen beseitigt und Korrosionsschäden vermieden.

Endreinigung- und Kontrolle

Als Iso zertifizierter Betrieb haben wir uns eine strenge Qualitätskontrolle auferlegt. Alle am Fahrzeug verbauten Neuteile werden überprüft.

Nach Durchführung der Endkontrolle erfolgt:

• Fahrzeugwäsche per Hand durch unsere Wagenpfleger
• Komplette Innenreinigung des Fahrzeuges
• Sämtliche Funktionen im Schadenbereich werden geprüft
• Spaltmaße werden kontrolliert
• Die Lackierung wird auf Fehler überprüft
• Übergänge und Kanten werden poliert und kontrolliert
• Fehlerspeicher werden ausgelesen u. wenn notwendig zurückgesetzt
• Kontrolle von Warn- und Sicherheitsaufklebern
• Durchführung einer Probefahrt

Nach der Endkontrolle wird das Fahrzeug durch unsere Fahrer zum Kunden gebracht oder das Fahrzeug wird dem Kunden durch einen unserer Meister übergeben.

Sparen Sie Zeit und Kosten

Gerne holt einer unserer zehn Fahrer Ihr Fahrzeug bei Ihnen ab. Sollte Ihr Fahrzeug nichtmehr fahrbereit sein, können wir es auch mit einem unserer beiden Abschleppfahrzeuge abholen.

Sie möchte während der Reparatur Ihres Fahrzeugs mobil bleiben, dann bringen wir einfach den Ersatzwagen mit, wenn wir ihr Fahrzeug abholen.

Im Kaskofall sind unsere Ersatzwagen der Klasse A (Golf, Corsa, etc. ) und der Hol- und Bring-Service, sofern dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde, kostenlos.